Besteuerung von Zeitwertkonten
Ein in ein Zeitwertkonto eingestellter Arbeitslohn wird erst bei Auszahlung versteuert. Dies hat das Finanzgericht Baden-Württemberg entschieden. Der Kläger wollte die Besteuerung laufend, d. H. mit Einstellung in das Zeitwertkonto vornehmen. Wegen der Frage der grundsätzlichen Bedeutung ist nun Revision beim BFH dazu anhängig.
Veröffentlicht am 25. Dezember 2017